Sascha Klupp: Ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig?

Sascha Klupp: Ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig?

Sind die Regeln zur Mietpreisbremse verfassungswidrig? Das Berliner Landgericht hat nun zur Frage der Mietpreisbremse das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.Die zuständige Zivilkammer in Berlin hält die entsprechende Vorschrift der Mietpreisbremse in Deutschland für verfassungswidrig. Nun wird der Fall den Karlsruher Richtern vorgelegt.  Zwei Mieter aus Berlin-Wedding klagten, dass ihre Miete nach den Regeln der Preisbremse zu hoch angesetzt sei. Der Richter der zuständigen Zivilkammer hat grundsätzliche Bedenken an dem Bundesgesetz, das die Höhe von Neu- und Wiedervermietungsmieten regeln soll.

Werden Vermieter tatsächlich ungleich behandelt?

Bereits im September diesen Jahres hatte das Landgericht in einem sogenannten Hinweisbeschluss festgestellt, dass die seit 2015 geltende Mietpreisbremse zur Begrenzung der Preise bei Neu- und Wiedervermietungen verfassungswidrig sei. Der Grund: sie führe zu einer Ungleichbehandlung von Vermietern. Das verstoße gegen Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes. Laut des Landgerichts begünstige die Mietpreisbremse vor allem Vermieter, die bereits vor deren Einführung Mieten oberhalb der Höchstgrenzen verlangt hatten, weil sie diese nicht senken müssen.

Greifen die Verfassungsrichter den Fall tatsächlich auf, wäre das die erste rechtliche Entscheidung, die zur Mietpreisbremse gefällt wird.

 

Sascha Klupp
Sascha Klupp, Immobilienexperte

„In Großstädten kommt es trotz Mietpreisbremse zu dramatischen Entwicklungen“, so Sascha Klupp. 

Die Mietpreisbegrenzung besagt, dass die Preise bei einer Wiedervermietung in ausgewiesenen Gegenden nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Richter in Berlin sieht darin jedoch einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Sein Hauptargument sorgt bei vielen Experten für Kopfschütteln. Denn er argumentiert damit, dass ein Vermieter, der sich in Berlin an die Regeln hält, einem Vermieter in München gegenüber im Nachteil ist. In der Hauptstadt sind die Mieten gemessen am Mietspiegel in der Regel generell niedriger. Dem Vermieter in München werde also per Gesetz ein unfairer Vorteil eingeräumt. Die Einschätzung des Landesgerichts hat allerdings keinerlei Konsequenzen, da allein das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als verfassungswidrig erklären kann.

Und dennoch dürfte das Mietpreisbremse betreffende Chaos noch ein wichtiges Thema in den möglichen Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union spielen. Die SPD hat bereits angekündigt, im Falle einer Regierungsbeteiligung die massiven Regelungslücken in der Preisbremse endlich angehen und beseitigen zu wollen.