Sascha Klupp: Münchens Kampf gegen Zweckentfremdung

Sascha Klupp: Münchens Kampf gegen Zweckentfremdung

München kämpft seit Jahren gegen die vorherrschende Wohnungsnot. Nun greift die Stadt zu neuen, drastischen Maßnahmen.

Der Gedanke ganz nebenbei schnelles Geld zu verdienen, indem man seine Wohnung nur tage- oder wochenweise an Touristen in München vermietet, ist für die meisten zu verlockend, um dies nicht in die Tat umzusetzen. Viele jedoch wissen nicht, dass sie sich damit inzwischen strafbar machen.

Es zieht immer mehr Touristen nach München

In München herrscht akuter Wohnungsmangel. Die Stadt hat deshalb eine Zweckentfremdungs-Satzung erlassen, die es verbietet, Wohnungen dauerhaft gegen Geld, Touristen zu überlassen. Bei Zimmervermietung an einen Touristen hat die Stadt München nun eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro verhängt. Die Stadtverwaltung schätzt, dass 1.300 Wohnungen dauerhaft von wechselnden Touristen bewohnt werden, beispielsweise über die Plattform airbnb.de

Bereits bei insgesamt 237 Wohnungen wurde eine illegale Vermietung aufgedeckt. In einigen Fällen standen die Wohnungen schlicht leer, was ebenfalls unter Zweckentfremdung fällt oder wurden gewerblich genutzt. Um missbräuchliche Vermietungen verstärkt ahnden zu können, setzt das Sozialreferat nun auf mehr Personal.

 

Sascha Klupp - Immobilienmarkt
Sascha Klupp – Immobilienexperte

 

Sascha Klupp klärt auf:  Was ist erlaubt, was verboten?

„Als Zweckentfremdung gilt in München nicht nur, eine Wohnung als Büro zu nutzen oder mehr als sechs Monate leer stehen zu lassen, sondern auch die Wohnung dauerhaft an Touristen zu vermieten“, erklärt Sascha Klupp. Für Eigentümer und Mieter greifen jedoch unterschiedliche Regeln der Satzung.

Der Wohnungseigentümer darf die Wohnung nicht an ständig wechselnde Touristen vermieten, sondern muss die Wohnung Münchnern überlassen, die einen regulären Mietvertrag unterschreiben. Die Mieter einer Wohnung müssen vor allem zu aller erst Rücksprache mit ihren Vermietern halten. Denn eine einmalige, kurze Untervermietung, wie gerne zur Zeit des Oktoberfestes geschieht, ist laut Satzung noch keine Zweckentfremdung. Wenn der Vermieter dies jedoch genehmigt hat, kann dies dennoch zu massiven Problemen führen.

Nur wer als Mieter selbst seine Wohnung nicht bewohnt und diese deshalb ständig Touristen weitervermietet, verstößt gegen die Zweckentfremdungs-Satzung.

Ob sich andere Städte in Zukunft an diesen drastischen Maßnahmen ein Beispiel nehmen wird die Zukunft zeigen. Feststeht, dass auch andere Großstädte wie Berlin mit dem gleichen Problem zu kämpfen haben.  Eine ähnliche Regelung würde auch in der Hauptstadt den angespannten Wohnungsmarkt deutlich entlasten